{"id":1191,"date":"2026-05-20T09:24:11","date_gmt":"2026-05-20T07:24:11","guid":{"rendered":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/?page_id=1191"},"modified":"2026-10-05T18:53:31","modified_gmt":"2026-10-05T16:53:31","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--link_color: #ffffff;--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:0px;--awb-padding-left:41px;--awb-margin-top:0px;--awb-background-color:var(--awb-color4);--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"width:104% !important;max-width:104% !important;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-blend:overlay;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:8px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\" style=\"--awb-content-alignment:center;--awb-font-size:35px;--awb-text-color:var(--awb-color1);--awb-text-font-family:&quot;Geist&quot;;--awb-text-font-style:normal;--awb-text-font-weight:500;\"><p>Allgemeine Bedingungen der EuroMed GmbH Medical Technology<\/p>\n<p>f\u00fcr den Verkauf und Werkleistungen<\/p>\n<p>sowie <\/p>\n<p>f\u00fcr den Einkauf<\/p><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-background-color:var(--awb-color4);--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1216.8px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:15px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:15px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-2\" style=\"--awb-font-size:20px;--awb-text-color:var(--awb-color1);--awb-text-font-family:&quot;Geist&quot;;--awb-text-font-style:normal;--awb-text-font-weight:400;\"><p style=\"font-family: Geist; font-weight: 500; text-align: center;\" data-fusion-font=\"true\" data-fusion-google-font=\"Geist\" data-fusion-google-variant=\"500\"><strong>Allgemeine Bedingungen der EuroMed GmbH Medical Technology <em>f\u00fcr den Verkauf und Werkleistungen<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><em>Teil A: Allgemeine Bedingungen<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong> \u00a7 <\/strong><strong>1 Allgemeines &#8211; Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden (nachstehend \u201e<strong><em>Besteller<\/em><\/strong>\u201c), bei denen wir, die EuroMed GmbH Medical Technology, Verk\u00e4ufer oder Leistender sind, gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachstehend \u201e<strong><em>Vertragsbedingungen<\/em><\/strong>\u201c). Diese Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (\u00a7 14 BGB) oder eine juristische Person auch des \u00f6ffentlichen Rechts ist. Soweit es sich bei den Leistungen um einen Werkvertrag handelt, gilt neben diesem Teil A auch Teil B, bei Lieferungen gilt neben Teil A auch Teil C.<\/li>\n<li>Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende, abweichende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich (im Sinne von Abs. 5) zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Besteller im Rahmen der Bestellung auf seine Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers g\u00fcltigen Fassung und auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/li>\n<li>Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenliefervertr\u00e4ge, Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbest\u00e4tigung haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen. Diese Vertragsbedingungen haben wiederum Vorrang vor den Regelungen der VOB\/B und VOB\/C, die f\u00fcr Werkleistungen erg\u00e4nzend gelten. Handelsklauseln sind im Zweifel gem\u00e4\u00df den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms\u00ae in der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung auszulegen.<\/li>\n<li>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. <strong>Schriftlichkeit in Sinne dieser Vertragsbedingungen schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. <\/strong>Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote &#8211; Angebotsunterlagen &#8211; Geheimhaltung <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend und Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Waren- oder Leistungsbeschreibungen \u2013 auch in elektronischer Form oder auf unserer Internet-Homepage \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/li>\n<li>Die Bestellung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/li>\n<li>Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung an den Besteller erkl\u00e4rt werden. Unsere Mitarbeitenden sind nicht befugt, mit Ausnahme der Auslieferung der Waren oder Erbringung der Leistung von dem Erfordernis der Schriftlichkeit der Annahme abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen. \u00c4nderungen des abgeschlossenen Vertrages bed\u00fcrfen stets unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung n\u00f6tigen Unterlagen sind uns unentgeltlich und rechtzeitig zu \u00fcbergeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 K\u00fcndigung &#8211; R\u00fccktritt &#8211; L\u00f6sung vom Vertrag<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wir sind berechtigt, uns vom Vertrag zu l\u00f6sen (bei Kaufvertr\u00e4gen durch R\u00fccktritt, bei Werkvertr\u00e4gen durch K\u00fcndigung), wenn der Besteller a) eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterl\u00e4sst und uns dadurch au\u00dferstande setzt, die Lieferung oder Leistung auszuf\u00fchren (Annahmeverzug des Bestellers), b) eine f\u00e4llige Zahlung nicht leistet, nachdem wir ihn unter Fristsetzung gemahnt haben, c) eine sonstige Hauptleistungspflicht verletzt und diese auf eine angemessene Nachfrist hin nicht behebt. Die Erkl\u00e4rung der K\u00fcndigung oder des R\u00fccktritts bedarf der Textform.<\/li>\n<li>Die L\u00f6sung vom Vertrag ist erst zul\u00e4ssig, nachdem wir dem Besteller schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragserf\u00fcllung gesetzt und erkl\u00e4rt haben, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag k\u00fcndigen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten werden. Die Fristsetzung entf\u00e4llt, wenn der Besteller die Leistung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert oder besondere Umst\u00e4nde vorliegen, die unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen die sofortige L\u00f6sung vom Vertrag rechtfertigen.<\/li>\n<li>Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Bestellers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Lieferung unvertretbarer Sachen (nach den Bed\u00fcrfnissen des Bestellers ausgerichtet und f\u00fcr uns nur schwer oder nicht anderweitig verwertbar) kann die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7 323 Abs. 2, \u00a7 440 BGB) entbehrlich sein. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Bei L\u00f6sung vom Vertrag sind die bisherigen Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Dar\u00fcber hinaus stehen uns folgende Anspr\u00fcche zu: a) bei Werkvertr\u00e4gen eine angemessene Entsch\u00e4digung nach \u00a7 642 BGB, b) bei Kaufvertr\u00e4gen Ersatz der Mehraufwendungen nach \u00a7 304 BGB und, nach fruchtloser Fristsetzung, Schadensersatz statt der Leistung nach \u00a7 281 BGB, c) in beiden F\u00e4llen Verzugszinsen nach \u00a7 288 BGB und Ersatz weiterer Verzugssch\u00e4den nach \u00a7 280 BGB. Etwaige weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Handelt es sich um einen Vertrag \u00fcber wiederkehrende Leistungen (Sukzessivlieferungsvertrag) oder um einen Vertrag, der in selbstst\u00e4ndig abrechenbare Teilleistungen zerf\u00e4llt, so kann die K\u00fcndigung auf den noch nicht erf\u00fcllten Teil beschr\u00e4nkt werden. Die K\u00fcndigungserkl\u00e4rung hat anzugeben, ob sie den gesamten Vertrag oder nur einen bestimmten Teil erfasst. Erfolgt keine Angabe, gilt die K\u00fcndigung f\u00fcr den gesamten Vertrag. Bereits erbrachte und abgenommene Teilleistungen bleiben von der K\u00fcndigung unber\u00fchrt und sind nach den Vertragspreisen zu verg\u00fcten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 Zahlung &#8211; Aufrechnung &#8211; Verzug <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungseingang und Lieferung der Ware oder Abnahme der Leistung f\u00e4llig und ohne Abzug zahlbar. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkl\u00e4ren wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung. Wir sind des Weiteren berechtigt, Abschlagsrechnungen in angemessenen Fristen entsprechend dem Wert der erbrachten Lieferungen oder Leistungen in vertretbarer H\u00f6he zu stellen. Die erbrachten Leistungen sind durch nachpr\u00fcfbare Aufstellungen nachzuweisen<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, Zahlungen zun\u00e4chst auf \u00e4ltere Schulden des Bestellers anzurechnen, und werden den Besteller \u00fcber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung der dem Besteller aus diesem oder anderen Vertr\u00e4gen gegen uns zustehenden Forderungen ist unwirksam, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, von uns anerkannte oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Forderungen. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Besteller wegen Gegenanspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis bleibt unber\u00fchrt; f\u00fcr Gegenanspr\u00fcche aus anderen Vertragsverh\u00e4ltnissen ist das Zur\u00fcckbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten, anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers insbesondere gem\u00e4\u00df Teil C \u00a7 5 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 dieser Vertragsbedingungen unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Abtretung von Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcchen des Bestellers aus dem Vertrag ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unwirksam. Ausgenommen hiervon sind Geldforderungen, f\u00fcr die \u00a7 354a HGB gilt.<\/li>\n<li>Mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Abs. 1 kommt der Besteller in Verzug. Der Preis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbeschr\u00e4nkt. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht &#8211; Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<li>Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware oder des Werkes \u00fcbernommen wurde und f\u00fcr Anspr\u00fcche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<li>Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des Bestellers gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 650, 648 BGB besteht nur bei Einzelanfertigungen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6 Liefer- und Leistungszeit &#8211; Verzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Eine Frist oder ein Termin f\u00fcr unsere Lieferung oder Leistung wird individuell schriftlich vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung ausdr\u00fccklich als verbindliche Lieferfrist oder verbindlicher Liefertermin angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, sind eine Frist oder ein Termin f\u00fcr unsere Lieferung oder Leistung unverbindlich.<\/li>\n<li>Der Beginn einer verbindlichen Frist f\u00fcr eine Lieferung oder Leistung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sofern wir verbindliche Fristen oder verbindliche Termine f\u00fcr unsere Lieferung oder Leistung aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (unverschuldete Verhinderung), verl\u00e4ngert sich unsere Frist oder verschiebt sich unser Termin um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist; wir werden den Besteller hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist f\u00fcr unsere Lieferung oder Leistung mitteilen. Liegt auch innerhalb der neuen Frist eine unverschuldete Verhinderung vor, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Unverschuldete Verhinderung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben, bei sonstigen St\u00f6rungen in der Liefer- oder Leistungskette etwa aufgrund h\u00f6herer Gewalt (ein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbares Ereignis, das au\u00dferhalb unserer Einflussnahme liegt und welches wir nicht zu vertreten haben, z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Energiebeschaffung, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, etc.) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung uns gegen\u00fcber vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wir k\u00f6nnen den Besteller auffordern, sein R\u00fccktrittsrecht binnen angemessener Frist auszu\u00fcben; \u00fcbt er es nicht aus, gilt der Vertrag als fortgesetzt.<\/li>\n<li>Der Eintritt unseres Liefer- oder Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich.<\/li>\n<li>Die Rechte des Bestellers nach Teil A \u00a7 5 dieser Vertragsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Liefer- oder Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Lieferung oder Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung), bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 Import- und Exportbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Parteien sind sich dar\u00fcber bewusst, dass die Ware Export- und Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen kann. Insbesondere k\u00f6nnen Genehmigungspflichten bestehen oder kann die Nutzung der Ware im Ausland Beschr\u00e4nkungen unterliegen. Der Besteller wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschl\u00e4gigen Vorschriften einhalten. Der Besteller darf weder Waren noch technische Daten, die er von uns erhalten hat, in ein Land exportieren oder reexportieren oder an einen Benutzer \u00fcbertragen, wenn eine solche Ausfuhr, Wiederausfuhr oder \u00dcbertragung nach den in dem Land, in dem der Kunde ans\u00e4ssig oder wohnhaft ist, geltenden Rechtsvorschriften beschr\u00e4nkt ist, ohne zuvor eine erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigung eingeholt zu haben, welche die Ausfuhr, Wiederausfuhr und\/oder \u00dcbertragung im Einzelfall erlaubt. Wenn der Besteller im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Waren oder technische Daten weiterverkauft oder anderweitig verwertet, wird er alle geltenden Exportbeschr\u00e4nkungen einhalten. Er darf die Ware nicht in L\u00e4nder oder an Personen liefern, die Sanktionen unterliegen, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Verst\u00f6\u00dft der Besteller dagegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller stellt uns von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die aus einem Versto\u00df gegen diese Verpflichtung resultieren.<\/li>\n<li>Unsere Vertragserf\u00fcllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Gerne kommen wir unserer gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach. Unser entsprechender Datenschutzhinweis kann unter <a href=\"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/datenschutz\/\">www.euromedgmbh.eu\/datenschutz<\/a> abgerufen werden. Auf Wunsch stellen wir diesen auch gerne in schriftlicher Form kostenlos zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Der Besteller best\u00e4tigt seine Kenntnisnahme mit der im vorstehenden Datenschutzhinweis dargestellten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Besteller verpflichtet sich, den vorgenannten Datenschutzhinweis in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden einzusehen und seinen Mitarbeitenden zug\u00e4nglich zu machen, soweit personenbezogene Daten von diesen durch den Lieferanten verarbeitet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9 Geheimhaltung &#8211; Geistiges Eigentum<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart Unsere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, sonstigen Unterlagen, Prototypen, Modelle und \/ oder Informationen, die dem Besteller zum Zwecke des Vertragsabschlusses \u00fcbergeben oder mitgeteilt werden \u2013 auch in elektronischer Form \u2013, sind Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, die vertraulich zu behandeln sind. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht offengelegt werden, sofern sie nicht allgemein oder dem Besteller auf andere Weise rechtm\u00e4\u00dfig bekannt sind. Mitarbeitenden des Bestellers d\u00fcrfen sie nur offengelegt werden, wenn und soweit dies zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich ist. Der Besteller ist lediglich berechtigt, sie im Rahmen unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung zur Erf\u00fcllung seiner uns gegen\u00fcber bestehenden Vertragspflichten sowie f\u00fcr erforderliche T\u00e4tigkeiten im Vorfeld der Begr\u00fcndung dieser Vertragspflichten zu nutzen. Sie sind, wenn kein Vertrag zustande kommt oder wenn sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang vom Besteller nicht mehr ben\u00f6tigt werden, auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien sind zu vernichten. Hiervon ausgenommen ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung. Wir behalten uns s\u00e4mtliche Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheber-, Patent-, Marken- und Nutzungsrechte sowie sonstige Schutzrechte, an den vorbezeichneten Unterlagen und Gegenst\u00e4nden einschlie\u00dflich Kopien sowie an sonstigen Gegenst\u00e4nden, die wir dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchf\u00fchrung \u00fcberlassen oder zug\u00e4nglich machen, vor. Der Besteller verpflichtet sich, unser ihm hierdurch ggfs. zur Kenntnis gelangtes Know-How geheim zu halten.<\/li>\n<li>Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung nach Abs. 1 zahlt der Besteller an uns eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5 % des Netto-Auftragswerts, mindestens EUR 10.000 pro Versto\u00df. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Rechte an Erfindungen, Entwicklungen, Software, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung durch uns oder unsere Mitarbeiter entstehen, stehen ausschlie\u00dflich uns zu. Der Besteller erwirbt lediglich ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Entschl\u00fcsselung ist untersagt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 Anwendbares Recht &#8211; Gerichtsstand &#8211; <\/strong><strong>Erf\u00fcllungsort &#8211; Teilnichtigkeit<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts (CISG).<\/li>\n<li>Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist unser Gesch\u00e4ftssitz ausschlie\u00dflicher &#8211; auch internationaler -Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich Nacherf\u00fcllung) ist unser Gesch\u00e4ftssitz in 56357 Miehlen.<\/li>\n<li>Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><em>Teil B: Weitere Bedingungen f\u00fcr Werkleistungen<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Gefahrtragung &#8211; H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wird die ganz oder teilweise ausgef\u00fchrte Leistung vor der Abnahme durch h\u00f6here Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare, von uns nicht zu vertretende, Umst\u00e4nde besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt, geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber, soweit wir die Leistung zur Abnahme bereitgestellt haben. Der Besteller verg\u00fctet die bis dahin ausgef\u00fchrten Teilleistungen.<\/li>\n<li>Als \u201eausgef\u00fchrte Teilleistung\u201c gilt jede mit dem Werk verbundene, in die Substanz eingegangene Leistung, unabh\u00e4ngig von deren Fertigstellungsgrad.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Subunternehmereinsatz<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind berechtigt, unsere Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Wir bleiben dem Besteller gegen\u00fcber f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><em>Teil C: Weitere Bedingungen f\u00fcr Lieferleistungen<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Preise &#8211; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (Teil C \u00a7 2 Abs. 2) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/li>\n<li>Beim Versendungskauf (Teil C \u00a7 2 Abs. 2) tr\u00e4gt der Besteller die Transportkosten ab Werk (Teil C \u00a7 2 Abs. 2) und die Kosten einer ggf. vom Besteller gew\u00fcnschten Transportversicherung. Einfuhrgeb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der Besteller.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Lieferung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erkl\u00e4ren uns zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit.<\/li>\n<li>Die Lieferung erfolgt EXW Incoterms\u00ae ab unserem Sitz in 56357 Miehlen, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Mit der Zusage einer Lieferung \u201efrei Haus\u201c \u00fcbernehmen wir die Transportkosten; eine Bringschuld wird hiermit nicht vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den Besteller \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an die den Transport ausf\u00fchrende Person (Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt) \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wir behalten uns Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Liefervertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbergeben werden.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, solange und soweit das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren. Solange und soweit das Eigentum noch nicht \u00fcbergegangen ist, hat der Besteller uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die uns geh\u00f6renden Waren gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/li>\n<li>Der Besteller ist bis zum Widerruf gem\u00e4\u00df dem letzten Satz in diesem Absatz zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und\/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die Forderungen gegen\u00fcber Dritten aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung und\/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung neben uns erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<\/li>\n<li>Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser, soweit er Kaufmann ist, seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmter Ware hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Besteller die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Gew\u00e4hrleistung und Haftung f\u00fcr den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Anspr\u00fcche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8222;Aus- und Einbaukosten&#8220;).<\/li>\n<li>Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung im Einzelfall f\u00fcr den Besteller unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder wird sie unangemessen verz\u00f6gert, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte auf Minderung und R\u00fccktritt zu.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/li>\n<li>Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken am Erf\u00fcllungsort der Nacherf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung zu stellen (\u00a7 439 Abs. 5 BGB). Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben; einen R\u00fcckgabeanspruch hat der Besteller jedoch nicht. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Anspr\u00fcche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8222;Aus- und Einbaukosten&#8220;) bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir \u2212 bezogen auf den Erf\u00fcllungsort der Nacherf\u00fcllung \u2212 nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung und dieser Vertragsbedingungen, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Besteller wusste oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt.<\/li>\n<li>In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/li>\n<li>Wenn eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (\u00a7 284 BGB) bestehen auch bei M\u00e4ngeln der Ware nur nach Ma\u00dfgabe von Teil A \u00a7 5.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 438 Abs. 3 BGB (arglistiges Verschweigen), \u00a7 444 BGB (Garantie) und \u00a7 445b BGB (R\u00fcckgriffsanspruch) l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von uns beruhen sowie f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, gilt ausschlie\u00dflich die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Allgemeine Bedingungen der EuroMed GmbH Medical Technology <em>f\u00fcr den Einkauf<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines &#8211; Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Einkauf der EuroMed GmbH Medical Technology (K\u00e4ufer) gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachstehend \u201e<strong><em>Einkaufsbedingungen<\/em><\/strong>\u201c). Diese Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Verk\u00e4ufer (nachstehend \u201e<strong><em>Lieferant<\/em><\/strong>\u201c) Unternehmer (\u00a7 14 BGB) oder eine juristische Person auch des \u00f6ffentlichen Rechts ist.<\/li>\n<li>Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende, abweichende oder erg\u00e4nzende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich (im Sinne von Abs. 5) zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Lieferant im Rahmen der Auftragsbest\u00e4tigung auf seine Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und wir (EuroMed GmbH Medical Technology) diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen oder die Lieferungen des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Einkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt unserer jeweiligen Bestellung g\u00fcltigen Fassung. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/li>\n<li>Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenliefervertr\u00e4ge, Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Bestellung haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Handelsklauseln sind im Zweifel gem\u00e4\u00df den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms\u00ae in der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung auszulegen.<\/li>\n<li>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, R\u00fccktritt), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Einkaufsbedingungen schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote &#8211; Angebotsunterlagen &#8211; Geheimhaltung <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe oder Best\u00e4tigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich zu best\u00e4tigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme). Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Ein von den vertraglichen Vereinbarungen abweichendes Best\u00e4tigungsschreiben des Lieferanten wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn es von uns ausdr\u00fccklich und schriftlich best\u00e4tigt wird.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist an sein Angebot 6 Wochen gebunden, beginnend mit Entsendung des Angebots an uns. Bei einem Angebot der Lieferanten kommt der Vertrag mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung beim Lieferanten zustande.<\/li>\n<li>An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, sonstigen Unterlagen und \/ oder Informationen, die dem Lieferanten zum Zwecke des Vertragsabschlusses oder der Angebotserarbeitung \u00fcbergeben oder mitgeteilt wurden, behalten wir uns s\u00e4mtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheber-, sowie Nutzungsrechte, vor.<\/li>\n<li>Die in Absatz 4 genannten Unterlagen und\/ oder Informationen d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben unber\u00fchrt. Der Lieferant ist lediglich berechtigt, diese Unterlagen im Rahmen unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung zur Erf\u00fcllung seiner uns gegen\u00fcber bestehenden Vertragspflichten sowie f\u00fcr erforderliche T\u00e4tigkeiten im Vorfeld der Begr\u00fcndung dieser Vertragspflichten zu nutzen. Eine Verwendung zu unseren Ungunsten ist untersagt. Nach Vertragsausf\u00fchrung sind solche Unterlagen unaufgefordert zur\u00fcckzugeben, soweit sie nicht f\u00fcr die Durchf\u00fchrung weiterer Auftr\u00e4ge ben\u00f6tigt werden.<\/li>\n<li>In jedem Fall der vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen nach den vorgenannten Abs\u00e4tzen (4) oder (5) verpflichtet sich der Lieferant, eine Vertragsstrafe von \u20ac 3.000,00 an uns zu zahlen. Bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen dieselbe Pflicht wird die Vertragsstrafe f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df f\u00e4llig, soweit es sich um eigenst\u00e4ndige Verletzungshandlungen handelt. Bei einer fortgesetzten Verletzungshandlung, die sich auf denselben Gegenstand bezieht, wird die Vertragsstrafe nur einmal verwirkt. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzanspr\u00fcche bleibt vorbehalten. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.<\/li>\n<li>Die Abs\u00e4tze (4) und (5) gelten entsprechend f\u00fcr Stoffe und Materialien sowie f\u00fcr Vorlagen, Muster und sonstige Gegenst\u00e4nde, die wir dem Lieferanten zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenst\u00e4nde sind \u2013 solange sie nicht verarbeitet werden \u2013 auf Kosten des Lieferanten gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerst\u00f6rung und Verlust zu versichern. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenst\u00e4nden durch den Lieferanten wird f\u00fcr uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und sp\u00e4testens mit der Weiterverarbeitung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 Beschaffenheit des Liefergegenstandes &#8211; <\/strong><strong>\u00c4nderungen des Liefergegenstandes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die zu liefernden Produkte gelten neben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit die anerkannten Regeln der Technik, die geltenden DIN-Normen und Sicherheitsbestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes, der Medizinprodukterichtlinie, der aktuellen ISO-Normen, in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Fassung.<\/li>\n<li>Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass die Lieferung keine Schutzrechte Dritter (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Urheberrechte) verletzt. Die Haftung des Lieferanten f\u00fcr Schutzrechtsverletzungen beschr\u00e4nkt sich auf F\u00e4lle, in denen ihm Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Soweit der Lieferant f\u00fcr eine Schutzrechtsverletzung haftet, stellt er uns von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei und \u00fcbernimmt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.<\/li>\n<li>Die in den Versandanzeigen oder Lieferscheinen des Lieferanten angegebenen Ma\u00dfe, Mengen und Gewichte sind unverbindlich. Ma\u00dfgebend sind die Ma\u00dfe, Mengen und Gewichte des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Anlieferung bei uns.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung den Leistungsgegenstand abzu\u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferzeit, Verzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Die Anlieferung ist mindestens einen Arbeitstag im Voraus anzuk\u00fcndigen und hat montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 16 Uhr zu erfolgen. Werden dem Lieferanten Umst\u00e4nde bekannt, aufgrund derer die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, hat er uns dies unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/li>\n<li>Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder ger\u00e4t der Lieferant mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, k\u00f6nnen wir unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistungserbringung anmahnen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zur\u00fccktreten oder bei Verschulden des Lieferanten Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es hierbei nicht.<\/li>\n<li>Befindet sich der Lieferant mit der Lieferung von Baustoffen im Verzug, betr\u00e4gt die Nachfrist maximal drei Werktage. Baustoffe sind Waren jeder Art, die der Herstellung, Sanierung o.\u00e4. einer baulichen Anlage, gegebenenfalls auch erst nach Verarbeitung, dienen oder hierf\u00fcr bestellt worden sind. Bei der Lieferung von Baustoffen, die auftragsgem\u00e4\u00df kurzfristig auf Abruf nach Baufortschritt erfolgen soll (\u201ejust-in-time\u201c), k\u00f6nnen wir auf Kosten des Lieferanten im Falle einer schuldhaften Verz\u00f6gerung einen Deckungskauf t\u00e4tigen, soweit dies f\u00fcr den Baufortschritt erforderlich oder nach kaufm\u00e4nnischen Gesichtspunkten geboten ist. Wir k\u00f6nnen den Deckungskauf erst t\u00e4tigen, wenn der Lieferant auf Nachfrage erkl\u00e4rt, nicht in der Lage zu sein, binnen zwei Stunden nachliefern zu k\u00f6nnen oder tats\u00e4chlich nicht in dieser Zeit nachliefert oder keine Erkl\u00e4rung innerhalb dieser Frist abgibt. Weitergehende Rechte, insbesondere aus den Grunds\u00e4tzen des Fixhandelskaufes, bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Zu unserem ersatzf\u00e4higen Schaden geh\u00f6ren alle uns entstehenden Kosten, Aufwendungen oder sonstige finanzielle Belastungen, insbesondere, jedoch nicht ausschlie\u00dflich, Stillstandskosten sowie die Kosten einer Bauzeitenverz\u00f6gerung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 Lieferung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands \u201efrei Haus\u201c an die von uns in der Bestellung angegebene Empfangsstelle. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Gesch\u00e4ftssitz zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung (Bringschuld). F\u00fcr jede Lieferung ist sofort bei Auslieferung ein Lieferschein zu \u00fcbergeben, aus dem Datum und Nummer der Bestellung, Zeichen und Nummer der Verpackung, St\u00fcckzahl oder Menge und Kurzbeschreibung der gelieferten Gegenst\u00e4nde zu ersehen sind. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.<\/li>\n<li>Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Bedient sich der Lieferant zur Lieferung eines Dritten, so hat er die Ware in H\u00f6he ihres Wiederbeschaffungswertes zu versichern. Der Lieferant tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko f\u00fcr seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschr\u00e4nkung auf Vorrat).<\/li>\n<li>Teillieferungen sind unzul\u00e4ssig, es sei denn, die Parteien haben solche ausdr\u00fccklich vereinbart. Hierdurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.<\/li>\n<li>Mit \u00dcbergabe der gelieferten Sache geht das Eigentum am Verpackungsmaterial dieser auf uns \u00fcber, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Soweit von uns gew\u00fcnscht, sind Transport-, Um- und Verkaufspackungen vom Lieferanten kostenfrei zur\u00fcckzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong> \u00a7 6 Preise &#8211; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die vereinbarten Preise\/Entgelte sind Festpreise und enthalten Lieferung an die von uns angegebene Empfangsstelle, Versicherung, Verpackung, Spesen, Rollgelder sowie die gesetzlich g\u00fcltige Mehrwertsteuer. Sofern wir eine R\u00fccknahme der Verpackung w\u00fcnschen, so ist diese im Preis enthalten.<\/li>\n<li>Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach vollst\u00e4ndiger Lieferung (einschlie\u00dflich einer ggf. vereinbarten Abnahme) und Rechnungserhalt unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Rechnungen sind 1-fach, in Papierform nach Lieferung unter Angabe der Kostenstelle\/Auftrags-\/Projektdaten und aller im Lieferschein ausgef\u00fchrten Daten unter Vorlage von Kopien der dazugeh\u00f6rigen, von uns unterzeichneten, Liefernachweise einzureichen.<\/li>\n<li>Forderungen gegen uns k\u00f6nnen nur mit unserer vorherigen Zustimmung an Dritte abgetreten werden, \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten durch den Lieferanten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenanspr\u00fcche des Lieferanten sind rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.<\/li>\n<li>Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.<\/li>\n<li>Die \u00dcbereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne R\u00fccksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf \u00dcbereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten sp\u00e4testens mit Kaufpreiszahlung f\u00fcr die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung erm\u00e4chtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7 Gefahr\u00fcbergang &#8211; Abnahme<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber (Bringschuld). Sollten mehrere Teillieferungen erfolgen, so geht die Gefahr erst mit Entgegennahme der letzten Teillieferung \u00fcber.<\/li>\n<li>Sollte eine Abnahme des Lieferungsgegenstandes erforderlich sein, so geht die Gefahr mit Abnahme des Lieferungsgegenstandes \u00fcber. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen und ist in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.<\/li>\n<li>Der \u00dcbergabe oder Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden. F\u00fcr den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant muss uns seine Leistung aber auch dann ausdr\u00fccklich anbieten, wenn f\u00fcr eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (\u00a7 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Lieferanten herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Lieferanten weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.<\/li>\n<li>Die Bef\u00f6rderungsgefahr tr\u00e4gt der Lieferant auch dann, wenn ausnahmsweise Auftr\u00e4ge ab Versandstelle oder ab Lieferant abgeschlossen werden. Soweit im Einzelfall Waren nach \u00dcbergabe vom Lieferant auf Veranlassung von uns verwahrt werden, hat der Lieferant f\u00fcr eine ausreichende Versicherung der Waren zu sorgen, welche auch die zuf\u00e4llige Verschlechterung oder den zuf\u00e4lligen Untergang abdeckt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 M\u00e4ngel <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Wir sind verpflichtet, die uns zugegangene Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualit\u00e4ts- oder Quantit\u00e4tsabweichungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die R\u00fcge offenkundiger M\u00e4ngel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort beim Lieferanten eingeht. Die R\u00fcge versteckter M\u00e4ngel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels beim Lieferanten eingeht. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht.<\/li>\n<li>Uns stehen die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte im gesetzlich festgelegten Umfang zu. Dies gilt insbesondere f\u00fcr das Wahlrecht des K\u00e4ufers f\u00fcr die Art der Nacherf\u00fcllung und f\u00fcr die Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Durch das jeweils erste Nacherf\u00fcllungsverlangen wird die betreffende Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche einmalig um 6 Monate gehemmt, endet jedoch nicht vor Ablauf der gesetzlichen oder anderweitig vereinbarten Verj\u00e4hrungsfrist. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit Annahme der Nachlieferung\/Nachbesserung neu zu laufen.<\/li>\n<li>Haben wir den mangelhaften Leistungsgegenstand bereits weiterver\u00e4u\u00dfert, so k\u00f6nnen wir direkt die Minderung des Kaufpreises und\/oder \u2013 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen \u2013 Schadensersatz vom Lieferanten verlangen. Einer vorherigen Nacherf\u00fcllung bedarf es nicht.<\/li>\n<li>Die Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelrechte f\u00fcr bewegliche Sachen, die entgegen ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, betr\u00e4gt 36 Monate ab Gefahr\u00fcbergang.<\/li>\n<li>Zur Nacherf\u00fcllung geh\u00f6rt auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gem\u00e4\u00df in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde, bevor der Mangel offenbar wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen (Aus- und Einbaukosten) bleibt unber\u00fchrt. Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten, tr\u00e4gt der Lieferant auch dann, wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.<\/li>\n<li>Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte gilt: Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferant Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umst\u00e4nden werden wir den Lieferanten unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, unterrichten.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die gesetzlichen Haftungsregeln finden Anwendung. Der Lieferant haftet insbesondere f\u00fcr jede Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<li>Ist der Lieferant f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschlie\u00dflich von uns durchgef\u00fchrter R\u00fcckrufaktionen ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 10 Schadensersatz bei Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p>Wenn der Lieferant aus Anlass der Auftragsvergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzul\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung, insbesondere im Sinn von \u00a7 1 GWB, darstellt oder ergibt sich, dass von einer unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung in Kenntnis ihres Ursprungs bei der Preisgestaltung Gebrauch gemacht worden ist, hat er 3% der Nettoauftragssumme an uns zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer H\u00f6he nachgewiesen wird. Der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Vertragsstrafe oder die Pauschale, obliegt dem Lieferanten, der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens uns. Vorstehendes gilt auch, wenn der Vertrag gek\u00fcndigt wird oder bereits erf\u00fcllt ist. Den Handlungen des Lieferanten selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder f\u00fcr ihn t\u00e4tig sind. Sonstige Anspr\u00fcche und Rechte von uns bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 11 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Gerne kommen wir unserer gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach. Unser entsprechender Datenschutzhinweis kann unter <a href=\"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/datenschutz\/\">euromedgmbh.eu\/datenschutz<\/a> abgerufen werden. Auf Wunsch stellen wir diesen auch gerne in schriftlicher Form kostenlos zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Der Lieferant best\u00e4tigt seine Kenntnisnahme mit der im vorstehenden Datenschutzhinweis dargestellten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Lieferant verpflichtet sich, den vorgenannten Datenschutzhinweis in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden einzusehen und seinen Mitarbeitenden zug\u00e4nglich zu machen, soweit personenbezogene Daten von diesen durch uns verarbeitet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 12 Anwendbares Recht &#8211; Gerichtsstand &#8211; <\/strong><strong>Salvatorische Klausel &#8211; Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Lieferant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts (CISG).<\/li>\n<li>Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist unser Gesch\u00e4ftssitz ausschlie\u00dflicher &#8211; auch internationaler &#8211; Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden<\/li>\n<li>Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und Lieferant unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.<\/li>\n<li>Die bei der Bestellung jeweils angegebene Empfangsstelle ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen des Lieferanten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><a href=\"https:\/\/euromedgmbh.eu\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/Verkaufsbedingungen.pdf\">Verkaufsbedingungen.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/euromedgmbh.eu\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/Einkaufsbedingungen.pdf\">Einkaufsbedingungen.pdf<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1191","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1191","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1191"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1191\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1405,"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1191\/revisions\/1405"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/euromedgmbh.eu\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1191"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}